___ und C.________ als Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 12. Juli 2021 Beschwerde. Sie beantragten unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, dass die Verfügung der Staatsanwaltschaft aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen sei, eventualiter die Verfügung der Staatsanwaltschaft aufzuheben und diese anzuweisen sei, beim zuständigen Gericht Anklage zu erheben. In ihrer Stellungnahme vom 27. Juli 2021 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.