Am 7. Juli 2021 sandte der Beschwerdeführer ein mit «Einsprache gegen Entscheid Regionalgericht» betiteltes Schreiben an das Regionalgericht, welches dieses zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiterleitete. Ferner stellte der Beschwerdeführer am 5. Juli 2021 bei der Schlichtungsbehörde Oberland ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, welches ebenfalls zuständigkeitshalber mit den Akten über das Regionalgericht an die Beschwerdekammer weitergeleitet wurde.