Welches Gewicht Vorstrafen im Rahmen der Beweiswürdigung in Bezug auf ein aktuelles Delikt zukommen sollte, kann vorliegend offengelassen werden. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Drohung mit einer schweren Körperverletzung (Bauch aufschneiden) kann in einem Strafverfahren u.a. wegen versuchter schwerer Körperverletzung unter Umständen als Indiz für Täterschaft des Beschuldigten in Betracht kommen. Vorliegend entscheidend ist aber, dass der Gesuchsgegner seine – wie erwähnt im Übrigen vorläufige – Einschätzung nicht in Bezug auf einen zukünftigen Schuldspruch, sondern hinsichtlich des dringenden Tatverdachts geäussert hat.