Gemäss Telefonat vom 28. Juni 2021 von Frau D.________ von der F.________ des Inselspitals konnte sich der Beschuldigte mit dem Personal bereits wieder verständigen und sein Anliegen (Brief an Anwalt schreiben) formulieren (vgl. Beilage). Da es nur darum gegangen war, ob man den Anwalt 3 bitten dürfe, den Beschuldigten (erneut) zu besuchen, wurde von diesem Telefon-Verbal keine Kopie an Rechtsanwalt B.________ gesendet.