Der Gesuchsgegner bringt in seiner Stellungnahme vor was folgt: Dass der Beschuldigte seinem Opfer ohne Grund mit gezücktem Messer gedroht haben soll den Bauch aufzuschlitzen, wurde im Sachverhalt des Strafbefehls BJS 19 6683 (vgl. Beilage) so festgehalten. Dieser wurde als rechtskräftig im Strafregister eingetragen und so behandelt. Rechtsanwalt B.________ wurden die Akten BJS 19 6683 am 5. Mai 2021 zur Einsicht zugestellt (vgl. Beilage).