Auf diese zutreffenden Erwägungen kann verwiesen werden. […] Aus dem beigezogenen Strafbefehl BJS 19 6683 (in Beilage), geht zudem hervor, dass der Beschuldigte am 2. März 2018 auf offener Strasse in Biel ohne Grund seinem Opfer mit gezücktem Messer drohte, ihm den Bauch aufzuschlitzen. Im Rahmen einer vorläufigen Bewertung spricht diese Vorstrafe eher für den dringenden Tatverdacht hinsichtlich der angeklagten versuchten schweren Körperverletzung (vgl. Anklageschrift vom 3. Februar 2021 in Beilage).