An dieser Ausgangslage hat sich grundsätzlich nichts geändert. Neu hat der Beschwerdeführer ein forensisch-psychiatrisches Privatgutachten von Dr. med. G.________ vom 29. Juni 2021 eingereicht. Ferner musste die für den 6. Juli 2021 vorgesehene Hauptverhandlung infolge Krankheit der Staatsanwältin verschoben werden. Das Regionalgericht beabsichtigt zudem, ein rechtsmedizinisches Gutachten über den Geschädigten und ein forensisch-psychiatrisches Gutachten über den Beschwerdeführer, beides mit Frist bis zum 31. Oktober 2021, in Auftrag zu geben.