Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum), mehrfach begangen in den zum Urteilszeitpunkt letzten drei Jahren bis am 15. August 2020 in Biel, indem der Beschuldigte täglich zwei bis drei Joints mit Marihuana rauchte und an den Wochenenden jeweils 1-2 Gramm Kokain konsumierte. 3.3 Weitere Ausführungen unter diesem Titel erübrigen sich. Das Zwangsmassnahmengericht ist zu Recht vom dringenden Tatverdacht ausgegangen.