Gemäss Anklageschrift vom 12. Januar 2021 werden dem Beschwerdeführer folgende Straftaten zur Last gelegt: Versuchte schwere Köperverletzung, begangen am 15. August 2020, ca. 03:30 Uhr, in Biel, zum Nachteil des Geschädigten, indem der Beschuldigte den Privatkläger zunächst mindestens zweimal mit der rechten und der linken Faust ins Gesicht schlug, woraufhin der Privatkläger zu Boden ging und der Beschuldigte ihm, als er rücklings auf dem Boden lag, mindestens vier Mal mit dem rechten Fuss heftig gegen den Kopf trat.