10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit das Beschwerdeverfahren nicht als gegenstandslos abzuschreiben ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden zu 2/3, ausmachend CHF 800.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die restlichen Verfahrenskosten in der Höhe CHF 400.00 trägt der Kanton Bern.