Der Beschwerdeführer wird verdächtigt, eine abgestellte Zugkomposition versprayt zu haben. Er wurde in Tatortnähe angehalten und in seinen Effekten konnten schwarze Arbeitshandschuhe sowie weisse Latexhandschuhe, je mit silbernen Farbresten daran, sichergestellt werden. Weiter wies die Kleidung und die Armbanduhr des Beschwerdeführers silberfarbene Spuren auf (vgl. Verfügung vom 26. Oktober 2020). 4.7 Bei einem Schuldspruch wegen Sachbeschädigung mit grossem Schaden, Sachbeschädigung und evtl. Hausfriedensbruchs dürfte die zu erwartende Strafe über 120 Tagessätzen Geldstrafe liegen, weshalb kein Bagatellfall vorliegt.