Die Polizei fand in der Nähe des Tatortes Tragetaschen, in denen sich unbenutzte, mit schwarzer Farbe gefüllte Ballone befanden, die jeweils mit einer Schnur verknotet waren. Die Ermittlungen der Spurenauswertung ergaben einen DNA-Hit auf den Beschwerdeführer (Rapport Forensik vom 20. September 2020). Der Beschwerdeführer machte an der polizeilichen Einvernahme vom 6. November 2020 und offenbar auch anlässlich der delegierten Einvernahme vom 15. Juni 2021 von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch (vgl. angefochtene Verfügung, Begründung zu Ziff.