4.6 Die Staatsanwaltschaft führt gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung mit grossem Schaden und evtl. Hausfriedensbruchs. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, am 16. Juli 2019 an der G.________ (Strasse) das Äussere und Innere des Gebäudes der Firma H.________ beschädigt und evtl. den Innenraum betreten zu haben. Der Schaden wird im Anzeigerapport vom 7. Oktober 2019 auf insgesamt CHF 38'114.30 beziffert. Die Polizei fand in der Nähe des Tatortes Tragetaschen, in denen sich unbenutzte, mit schwarzer Farbe gefüllte Ballone befanden, die jeweils mit einer Schnur verknotet waren.