Kommt sie dieser Obliegenheit nicht nach, ist der Antrag abzuweisen (Urteil des Bundesgerichts 6B_616/2016 vom 27. Februar 2017 E. 5, nicht publ. in: BGE 143 IV 122, mit Hinweisen). An die klare und gründliche Darstellung der finanziellen Situation dürfen umso höhere Anforderungen gestellt werden, je komplexer diese Verhältnisse sind (BGE 125 IV 161 E. 4a S. 164 f.; zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 1B_245/2020 vom 23. Juli 2020 E. 3.5, mit Hinweisen).