3 Beschwerdekammer zur Verfügung stehenden amtlichen Akten BM 20 41574 gewährt. Dem Begehren des Beschwerdeführers auf vollständige Akteneinsicht wurde somit während Hängigkeit des Beschwerdeverfahrens teilweise entsprochen und das Beschwerdeverfahren ist insoweit als gegenstandslos abzuschreiben.