2 3. Akteneinsicht 3.1 Der Beschwerdeführer beantragt in seiner Beschwerde vom 5. Juli 2021 vollumfängliche Akteneinsicht. Zur Begründung bringt er vor, die erste delegierte Einvernahme sei erfolgt und es seien bis dato mehr als sieben Monate seit Eröffnung der Untersuchung vergangen. In dieser Zeitspanne könne und müsse erwartet werden, dass «wichtige» Beweise bereits erhoben worden seien.