3 der Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. Juni 2021 sei aufzuheben und der Unterzeichnete sei dem Beschwerdeführer mit Wirkung ab 15. Juni 2021 als amtlicher Verteidiger beizuordnen; 3. Der Unterzeichnete sei dem Beschwerdeführer mit Wirkung ab 05. Juli 2021 als amtlicher Verteidiger im Beschwerdeverfahren beizuordnen;