Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 5. Juli 2021 Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen Nachstehendes: 1. Ziff. 1 der Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. Juni 2021 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer resp. dem Unterzeichneten sei vollumfänglich Akteneinsicht zu gewähren; 2. Ziff. 3 der Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. Juni 2021 sei aufzuheben und der Unterzeichnete sei dem Beschwerdeführer mit Wirkung ab 15. Juni 2021 als amtlicher Verteidiger beizuordnen;