2. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, die Teileinstellungsverfügung – bei gleichbleibenden Dispositiv – im Sinne der Erwägungen neu zu formulieren. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’000.00, trägt der Kanton Bern. 4. Die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht legen die amtliche Entschädigung für Rechtsanwältin B.________ am Ende des Verfahrens fest.