Ohne das versprochene Geld wäre es – wie oben gezeigt – nämlich nicht zu sexuellen Handlungen gekommen (siehe zum [hier nur im weiteren Sinn vorliegenden] Prostitutionsvertrag und zu den Folgen der Nichteinhaltung auch Urteil des Bundesgerichts 6B_572/2020 vom 8. Januar 2021 [zur Publikation bestimmt]). 6.3 Jedoch verstösst die angefochtene Verfügung aufgrund ihrer Begründung gegen die Unschuldsvermutung.