4. Der Beschwerdeführer macht zusammengefasst geltend, die von ihm bestrittenen Umstände seien nicht genügend nachgewiesen. Die Kostenauferlegung verstosse ausserdem gegen die Unschuldsvermutung, weil sich aus der Begründung mehrfach eine strafrechtliche Missbilligung ergebe. Es werde der Eindruck erweckt, dass er weiterhin der Vergewaltigung bzw. sexuellen Nötigung zum Nachteil von C.________ verdächtigt werde. Ausserdem fehle es an einem adäquaten Kausalzusammenhang zwischen dem zivilrechtlich vorwerfbaren Verhalten (Nichteinhaltung einer vertraglichen Verpflichtung) und der Einleitung eines Strafverfahrens gegen ihn.