___ (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde mit dem Antrag, Ziffer 4 der Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. In ihrer Stellungnahme vom 17. Februar 2021 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Diese Stellungnahme wurde dem Beschwerdeführer am 18. Februar 2021 zugestellt.