1. Am 12. Januar 2021 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Vergewaltigung zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Privatklägerin) ein und auferlegte ihm die Verfahrenskosten von CHF 3'281.90 (Ziffer 4). Gegen diese Kostenauferlegung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde mit dem Antrag, Ziffer 4 der Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.