Weiter geht aus den Akten hervor, dass die Beschwerdeführerin mehrere Straf- und Aufsichtsverfahren gegen den Beschuldigten angestrengt hat, welche bisher allesamt zu seinen Gunsten ausgingen. Gegen zwei Nichtanhandnahmeverfügungen der Staatsanwaltschaft erhob sie ferner bereits ohne Erfolg Beschwerde bei der Beschwerdekammer. Für ihr Verhalten dem Beschuldigten gegenüber wurde die Beschwerdeführerin gemäss eigenen Angaben per (angefochtenem) Strafbefehl vom 6. Oktober 2020 verurteilt.