Vorliegend hat der Beschuldigte mit rechtlichen Schritten bzw. Klageerhebung vor Zivilgericht gedroht. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Drohung mit einer missbräuchlichen Betreibung, welche namentlich aufgrund der Publizität des Betreibungsregisters und der aufwendigen Entfernung eines solchen Registereintrags (vgl. zur Löschung aber Art. 8a Abs. 3 Bst. d des Bundesgesetztes über Schuldbetreibung und Konkurs [SchKG;