382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. 3.1 Die angefochtene Verfügung ist im Wesentlichen wie folgt begründet: Mit Schreiben vom 20. April 2021 erstattete B.________ ein erneutes Mal Anzeige gegen A.________ wegen versuchter Nötigung, mehrfach begangen. Der Strafanzeige liegt ein längerer Streit zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten über eine ärztliche Behandlung zugrunde. Dies führte schon zu mehreren Strafverfahren, unter anderem BM 19 37854 und BM 20 50458, wobei diesbezüg-