Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). In prozessualer Hinsicht bat die Beschwerdeführerin darum, die vorliegende Beschwerde noch nicht zu beurteilen, sondern vorerst den Beschluss im Beschwerdeverfahren BK 21 193 (Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 20. April 2021) abzuwarten, so dass sie die Möglichkeit habe, die Beschwerde wieder zurückzuziehen, wenn möglich kostenlos.