10. 10.1 Der Beschwerdeführer macht weiter geltend, die mit Stellungnahme vom 21. Juni 2021 beantragten Ersatzmassnahmen seien ohne Weiteres geeignet, den Zweck der Sicherheitshaft zu erfüllen. In der Stellungnahme (Akten Strafverfahren pag. 2336) nannte er die Möglichkeit der Auflage, sich in einem bestimmten Haus aufzuhalten, sich regelmässig bei einer Polizeistelle zu melden oder sich in Therapie zu begeben.