8 Freiheitsstrafe von 32 Monaten beantragt hatte. Ferner wurde eine Landesverweisung von 7 Jahren angeordnet. Der Beschwerdeführer hat hiergegen Berufung angemeldet. Zurzeit ist unklar, ob die Staatsanwaltschaft Anschlussberufung erheben wird; in diesem Falle würde dem Beschwerdeführer unter Umständen eine höhere Strafe drohen.