Vor seiner Verhaftung arbeitete der Beschwerdeführer kurzzeitig als Küchenhilfe, nachdem er zuvor mehrere andere Arbeitsstellen innehatte, welche er jedoch aufgrund seines Fehlverhaltens jeweils wieder aufgeben musste. Trotz des Erhalts von Sozialhilfe hat er 27 nicht getilgte Verlustscheine im Umfang von CHF 29'274.70 angehäuft (Akten Strafverfahren pag. 1205). Er hat in der Schweiz weder eine Ehepartnerin noch Kinder. Seine Mutter und eine Schwester leben in Sri Lanka, eine andere Schwester in der Schweiz. Zur Mutter bestand vor seiner Festnahme Kontakt (Akten Strafverfahren pag. 345 und pag. 2211 Z. 32 ff.).