8.8 Der Beschwerdeführer ist 25-jährig, Staatsbürger von Sri Lanka und befindet sich seit dem 9. Februar 2014, also etwas mehr als sieben Jahre, in der Schweiz, nachdem er bis zu seinem 18. Lebensjahr in D.________, Sri Lanka, aufgewachsen und dort auch bis zur 8. Klasse zur Schule gegangen ist (Akten Strafverfahren pag. 345 und pag. 1202 ff.). Der Beschwerdeführer hat mithin seine Jugendzeit in Sri Lanka verbracht. Sein Asylgesuch wurde am 18. März 2016 mit Hinweis darauf abgewiesen, seine Vorbringen seien in wesentlichen Punkten widersprüchlich und könnten nicht als glaubhaft eingeschätzt werden;