Dahingehend gebe auch die Argumentation der Staatsanwaltschaft Aufschluss, welche ihre Anträge ausschliesslich mit dem angeblichen Bestehen von Wiederholungsgefahr begründe. Er weist ausserdem darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit einer allfälligen Flucht mit der Dauer der Haft abnehme. Er sei seit dem 22. Juni 2020 wieder, insgesamt aber seit 468 Tagen in Haft. Damit habe er einen Grossteil der im Urteil vom 26. März 2021 festgelegten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bereits abgesessen. Ausserdem seien vorliegend Ersatzmassnahmen geeignet, eine allfällige Wiederholungs- oder Fluchtgefahr auf ein Minimum zu reduzieren.