4. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Kanton die an Rechtsanwalt B.________ ausbezahlte Entschädigung von CHF 1'309.25 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 320.40, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.