6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Beschwerdeführer. 3. Rechtsanwalt B.________ wird eine amtliche Entschädigung, bestimmt auf CHF 1'309.25 (inkl. Auslagen und MWST), ausbezahlt.