8. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig. Das amtliche Honorar von Rechtsanwalt B.________ wird gemäss der zu keinen Beanstandungen Anlass gebenden Kostennote vom 11. November 2021 auf CHF 1'309.25 (Aufwand von 5 Stunden und 57 Minuten, inkl. Auslagen von CHF 25.63 und MWST von CHF 93.60) bestimmt. Der Beschwerdeführer ist verpflichtet, dem Kanton diese Entschädigung zurückzuzahlen und der Verteidigung die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar (CHF 1'629.65), ausmachend CHF 320.40 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).