156 Akten PEN 19 247). Der Umstand, dass er sich allenfalls mit seiner Bewährungshelferin nicht verstanden hat, ist ebenfalls keine Erklärung dafür, dass eine erste Terminbestätigung erst am 23. September 2020 erfolgen konnte (pag. 45 Akten PEN 20 177). Zudem weist die fehlende Rückmeldung gegenüber dem Regionalgericht daraufhin, dass die im Kurzbericht vom 28. Mai 2020 geschilderte Wahrnehmung der Bewährungshelferin zutreffend war. Ihr gegenüber gab er als Ziel zudem an, dass man ihn in Ruhe lasse.