4 finanziere. Mit Blick auf die Ausführungen im Gutachten vom 27. Mai 2019, wonach er zurückgezogen lebe und Mühe bekunde, auf andere Menschen zuzugehen, und eine generelle Hoffnungslosigkeit und ein verminderter Antrieb geschildert würden, stelle sich die Frage, ob er überhaupt an der Bewährungshilfe so aktiv habe teilnehmen können, wie es die Bewährungshelferin erwartet habe. Die Ausführungen der Bewährungshelferin dürften ihm folglich nicht zum Nachteil gereichen, zumal es auch auf der menschlichen Ebene nicht gepasst habe.