Gestützt auf diesen Kurzbericht setzte das Regionalgericht dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 8. Juni 2020 eine Frist bis am 8. Juli 2020, um eine Bestätigung eines Psychotherapeuten einzureichen, wonach er sich zwischenzeitlich in psychotherapeutische Behandlung begeben habe. Der Beschwerdeführer liess sich hierzu nicht vernehmen. Gestützt auf den Kurzbericht der Bewährungshelferin sowie sein unbeantwortet gebliebenes Schreiben eröffnete das Regionalgericht am 27. Juli 2020 ein nachträgliches Verfahren.