Das Regionalgericht erklärte den Beschwerdeführer am 10. März 2020 wegen mehrfacher Pornografie schuldig und ordnete nebst der bedingten Geldstrafe Bewährungshilfe an, verbunden mit der Weisung, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen (Probezeit vier Jahre). Die fallverantwortliche Bewährungshelferin teilte dem Regionalgericht mit Kurzbericht vom 28. Mai 2020 mit, dass sich die Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer bereits nach kurzer Zeit als sehr schwierig bis kaum durchführbar erweise und er sich bisher nicht für eine ambulante Psychotherapie angemeldet habe. Gestützt auf diesen Kurzbericht setzte