Mit Verfügung vom 8. Juli 2021 eröffnete der Präsident der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein Beschwerdeverfahren und stellte fest, dass die Einsetzung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger auch für das Beschwerdeverfahren Gültigkeit habe. Das Regionalgericht verzichtete am 14. Juli 2021 auf eine eingehende Stellungnahme und verwies auf den angefochtenen Entscheid. Die vorinstanzlich getroffene Kostenauferlegung sei zu bestätigen.