Mit Entscheid vom 23. Juni 2021 verfügte das Regionalgericht Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht), dass der dem Verurteilten mit Urteil vom 10. März 2021 für eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu CHF 40.00 gewährte bedingte Strafvollzug nicht widerrufen werde (Ziffer 1). Die Kosten des Widerrufsverfahrens von CHF 500.00 wurden dem Verurteilten auferlegt (Ziffer 2) und dieser wurde verpflichtet, dem Kanton die an seinen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung von CHF 3'314.75 zurückzuzahlen und seinem Verteidiger die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von