der Überprüfung des Aufenthalts am Wohnsitz genügend Zeit, um die relativ kleinräumige Schweiz zu verlassen, zumal der Wohnort des Beschwerdeführers (I.________) nur wenige Fahrstunden von den Nachbarländern entfernt liegt. Auch durch ein Electronic Monitoring könnte einzig festgestellt werden, wann eine Person einen bestimmten Bereich verlässt. Dadurch wird eine Flucht höchstens früher