Um mit einem Auto ins Ausland bzw. in den Kosovo zu gelangen, müsste der Beschwerdeführer beispielsweise nicht notwendigerweise über Ausweise verfügen. Eine Meldepflicht wie auch die Weisung zum Aufenthalt an seinem Wohnsitz vermögen die Gefahr des Untertauchens oder der Flucht ebenfalls nicht wirksam zu begegnen. Diese erlauben einzig die rasche Einleitung einer Fahndung im Falle einer Flucht (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_181/2013 vom 4. Juni 2013 E. 3.3.2). Dem Beschwerdeführer verbliebe innerhalb des Meldeintervalls resp. der Überprüfung des Aufenthalts am Wohnsitz genügend Zeit, um die relativ kleinräumige Schweiz zu verlassen,