Der Beschwerdeführer ist kosovarischer Staatsangehöriger und spricht Albanisch. Er war nach eigenen Angaben vor fünf Jahren das letzte Mal im Kosovo (vgl. Z. 406 f. des Protokolls der Hafteröffnung vom 8. Februar 2021) und hat mithin offenbar doch einen gewissen Bezug zu seinem Heimatland. Zudem wird ihm vorgeworfen, dass er mit Albanern aus dem Kosovo und Albanien im Drogenhandel zusammengearbeitet hat. Unbestritten ist, dass der Beschwerdeführer mit dem mutmasslichen Betäubungsmittelhandelorganisator «H.________» resp. «F.________», welcher sich scheinbar in Albanien befindet, Kontakt hatte.