Die Staatsanwaltschaft begründet die Fluchtgefahr zusammengefasst in erster Linie damit, dass A.________ bei den zur Diskussion stehenden Drogenmengen eine Einsatzstrafe von über 5, eventuell über 6 Jahren riskiert. Hinzu kommen weitere Vorwürfe gegen A.________ wegen Mittäterschaft bei der Veräusserung von zusätzlichen Drogen durch albanische Drogenhändler, Geldwäschereihandlungen und SVG-Delikte. Sodann droht ihm gestützt darauf eine obligatorische, mind. 5-jährige Landesverweisung. Zudem führt sie ins Feld, A.____