Seine Ex-Frau befinde sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand, weshalb seine Tochter nach einer Entlassung aus der Untersuchungshaft bei ihm wohnen würde. Seine Tochter, welche die schweizerische Staatsangehörigkeit besitze und hier bestens integriert sei, würde er niemals im Stich lassen. Zu seinem Heimatland Kosovo habe er keine Verbindung. Eine allfällige Strafe sei für ihn kein Anlass für eine Flucht oder ein Untertauchen. Das Vorbringen einer Strafe oder einer Landesverweisung als Grund für die Fluchtgefahr sei bereits darum unhaltbar, da diese Massnahmen keineswegs sicher seien.