vgl. demgegenüber Z. 329 f. des Protokolls der Hafteröffnung vom 8. Februar 2021). Gleichermassen wollte er zu Beginn nichts mit dem bei ihm bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Ringbuch mit Notizen zu tun gehabt haben (vgl. Z. 406 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 8. Februar 2021) und gestand erst später ein, dass dieses nicht nur vom Läufer, sondern später auch von ihm benutzt worden sei (vgl. Z. 95 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 31. März 2021).