_» (albanischer Betäubungsmittelorganisator) gewesen ist und nicht nur ein einfacher Läufer, welcher bedroht wurde und seine Schulden abarbeiten musste, was insbesondere auch durch die im Sammelrapport aufgeführten Screenshots des Mobiltelefons des Beschwerdeführers ersichtlich wird. Hätte die Bedrohungslage, so wie sie vom Beschwerdeführer beschrieben wird, tatsächlich bestanden, wäre nicht davon auszugehen, dass er mehrmals Geld aus dem Drogenerlös entwendet hätte. In keinem der durch den Beschwerdeführer mit «F.________» geführten Chats, welche der Kantonspolizei Bern vorliegen, sind zudem Drohungen gegen den Beschwerdeführer oder seine Familie ersichtlich.