5 kain vorgehalten worden ist (vgl. vielmehr das Protokoll der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 31. März 2021). Was die Rolle und Beteiligungsform des Beschwerdeführers im Betäubungsmittelhandel anbelangt, wird auf S. 13 und 22 des Sammelrapports der Kantonspolizei Bern vom 29. Mai 2021 verwiesen. Die Beschwerdekammer in Strafsachen teilt bei summarischer Betrachtung und ohne die Beurteilung des Sachgerichts vorwegnehmen zu wollen die Auffassung der Kantonspolizei Bern, wonach der Beschwerdeführer eine Vertrauensperson für «F._____