in Verbindung mit denjenigen von E.________ sowie des Beschwerdeführers selbst, der Auswertung des Mobiltelefons des Beschwerdeführers mit diversen Hinweisen betreffend die Veräusserung von Betäubungsmitteln und die Vermittlung eines Drogenläufers, der anlässlich der beim Beschwerdeführer durchgeführten Hausdurchsuchung aufgefundenen handschriftlichen Notizen (diverse Schriftstücke mit Namen und Zahlen